Selbst erstellte Werke mit Anderen teilen 
Wer selbst Medien erstellt, möchte Sie eventuell einer breiten Öffentlichkeit verfügbar machen und in gleicher Weise von den Medien anderer profitieren. Aus Sicht des Urheberechtes gilt es dann, sich auf gemeinsame Regeln über die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte zu einigen...
Eigene Filme oder Bilder sind Werke im Sinne des Urheberrechts und unterliegen damit den Urheberrechtsgesetzen, die sowohl die
Vervielfältigung wie auch die Nutzung (Aufführung) dieser Werke regeln. Um eigene Werke einer breiten Öffentlichkeit
kostenfrei zur Verfügung zu stellen, ist es nicht damit getan, den eigenen Film zum Beispiel bei YouTube hochzuladen, sondern
es ist auch notwendig, allen potentiellen Nutzern des Werkes explizit die Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte einzuräumen,
die Sie brauchen, um den Film auf ihren Computer zu laden und im Klassenzimmer aufzuführen. Aber wie kann das rechtlich
sicher geschehen?
Zuerst einmal folgendes:
YouTube und andere Medienportale sind dafür nicht geeignet, weil sie beim Upload eines Films den Urheber zur Anerkennung der Nutzungsrechte des Medienportals zwingen. Diese erlauben nicht explizit, daß andere Nutzer die Werke beliebig vervielfältigen und/oder aufführen können. Zudem ist bei YouTube-Videos oft die Urheberschaft nicht
eindeutig geklärt. Somit ist die Nutzung dieser Werke im Unterricht meistens illegal.
Wir bieten deshalb Medienschaffenden an, eigene bildungsrelevante Werke unter einer CreativeCommons-Lizenz anderen über unser Portal zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall bleibt das persönliche Urheberrecht an einem solchen Werk unberührt, jedoch können andere Nutzer dieses Werk sowohl vervielfältigen als auch öffentlich vorführen.
Zögern Sie nicht uns anzurufen oder zu mailen, wenn wir Ihr Werk unter einer solchen Lizenz online verfügbar machen sollen!